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   OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21   

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OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21 (https://dejure.org/2023,3792)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2023 - 4 U 201/21 (https://dejure.org/2023,3792)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 4 U 201/21 (https://dejure.org/2023,3792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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    Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Haftung des Herstellers bei Fahrzeugkauf wegen Manipulation der Motorsoftware; Indizwirkung eines vermeintlich vorhandenen Thermofensters bzw. einer Fahrkurvenerkennung

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 6 O 264/21
  • OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21

Papierfundstellen

  • BeckRS 2023, 3270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (st. Rspr., BGH, Beschl v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 10; Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13; Urteil v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 11; Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29; Urteil v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13; Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - Rn. 12; Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19 - Rn. 14; Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29).

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, liegt das - vom Kläger auch im vorliegenden Verfahren verfolgte - Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, weder im Aufgabenbereich der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV noch im Aufgabenbereich des Art. 5 VO 715/2007/EG (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 11 ff., juris) - auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gebots einer möglichst wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts (effet utile; BGH a.a.O. Rn. 14).

    Im Übrigen fehlt es bei dem vorliegenden Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges an der erforderlichen Stoffgleichheit der etwaigen Vermögenseinbuße des Klägers durch den Abschluss des Kaufvertrages mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten (§ 31 BGB) für sich oder einen Dritten erstrebt haben könnte (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 24).

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 24 U 112/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Superb mit einem Motor der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Ist danach davon auszugehen, dass die mittels der Fahrkurvenerkennung im NEFZ herbeigeführte Parallelität der vollen Wirksamkeit der Abgasrückführung und der Abgasnachbehandlung allenfalls dazu geführt hat, dass im NEFZ geringere Durchschnittswerte der NOx-Emissionen erzielt worden sind, nicht jedoch dazu, dass der zulässige Grenzwert von 80 mg/km nicht eingehalten wurde, sprechen - entgegen der Sichtweise des Klägers - gute Gründe dafür, dass bereits tatbestandlich keine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 VO EG 715/2007 vorliegt, da die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die beim normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, dadurch nicht beeinträchtigt wird (a.A. OLG Köln, Urteil vom 10.03.2022 - 24 U 112/21 - Rn. 28; offengelassen OLG Frankfurt - 16 U 53/21 - Rn. 53).

    Für die Zulassung der Revision besteht kein Anlass, da die Sache weder grundsätzliche Bedeutung aufweist, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO. Der Senat weicht insbesondere nicht entscheidungserheblich von der Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 10.03.2022, 24 U 112/21) ab.

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 322/20

    Zahlungsanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (st. Rspr., BGH, Beschl v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 10; Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13; Urteil v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 11; Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29; Urteil v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 13; Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - Rn. 12; Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19 - Rn. 14; Urteil v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - Rn. 29).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Einen Rückruf von Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters gibt es trotz der dem KBA ohne Zweifel bekannten Entscheidungen des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18) und 14.07.2022 (C- 128/20) nicht.
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 Rn. 25).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Einen Rückruf von Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters gibt es trotz der dem KBA ohne Zweifel bekannten Entscheidungen des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18) und 14.07.2022 (C- 128/20) nicht.
  • OLG Stuttgart, 28.06.2022 - 24 U 115/22

    Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz E 220 T CDI mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die unmittelbar anwendbar ist, misst der Generalanwalt selbst keine Schutzwirkung zugunsten von Vermögensinteressen von Fahrzeugerwerbern zu (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 -, BeckRS 2022, 16112, Rn. 78).
  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Einen Rückrufbescheid des KBA betreffend ein Fahrzeug mit dem Motor EA 288 gibt es - mit Ausnahme eines solchen für bestimmte Fahrzeuge des hier nicht streitgegenständlichen Typs VW T6 - unstreitig nicht; dies schließt, ebenso wenig wie die erteilten Auskünfte des KBA, dass unzulässige Abschalteinrichtungen nicht vorhanden seien, die Möglichkeit des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung zwar nicht aus, begründet aber auch kein Indiz dafür (BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rn. 30, juris).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Daran hat der Bundesgerichtshof auch angesichts des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (C-100/21) ausdrücklich festgehalten (BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 656/21 -).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 4 U 19/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW 116d mit einem Motor der Baureihe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
    Letztlich kann dies - wie der BGH inzwischen in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat - jedoch auch dahin stehen, weil die Beklagte bei nicht hinreichenden Angaben hätte erwarten dürfen, dass die Genehmigungsbehörde - insoweit gilt für die für die Prüfung des streitgegenständlichen Motors und dessen Steuerung zuständige irische Genehmigungsbehörde NSAI nichts anderes als für das KBA, da diese ebenfalls von Amts wegen alle Möglichkeiten zur Ermittlung der Umstände auszuschöpfen hat, von denen die Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen - hier der VO (EG) 715/2007 - im Einzelfall abhängt (vgl. EuGH, Urteil vom 21.09.1983 - C 205/82 - Rn. 35 "Deutsche Milchkontor"; Schneider in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 24 VwVfG, Rn. 21; Senat, Urteil vom 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn. 47; Urteil vom 16.03.2022 - 4 U 82/21 - Rn. 53) - entsprechende Angaben nachforderte.
  • OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22

    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

  • OLG Brandenburg, 16.03.2022 - 4 U 82/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 520d mit einem Motor

  • OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21

    Transparenzanforderungen an Lebensversicherungsbedingungen aus dem Jahr 2002 über

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

  • OLG Stuttgart, 19.01.2021 - 16a U 196/19

    Schadensersatz für einen Diesel-Pkw mit einer - vermeintlich - unzulässigen

  • BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 386/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Streit um kaufvertragliche Gewährleistung

  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 13 U 434/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Multivan TDI mit Blue Motion

  • BGH, 23.05.2022 - VIa ZR 433/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

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